Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Lakeshore Media – Raeto Königsbauer
Stand: Juni 2026
Allgemeiner Teil
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Leistungen von Raeto Königsbauer, handelnd unter „Lakeshore Media“, Seefelderhofberg 11 C, 86919 Utting am Ammersee (USt-IdNr. DE360163415), nachfolgend „Anbieter“.
(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters, durch Gegenzeichnung des Angebots durch den Kunden oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
§ 3 Leistungsumfang & Leistungsänderungen
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen durch fachkundige Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen.
(3) Nachträgliche Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Kunden, die den vereinbarten Leistungsumfang überschreiten, werden gesondert nach Aufwand vergütet (Standardsatz 95 €/Std. netto) und können Termine verschieben.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge und Freigaben rechtzeitig und vollständig bereit.
(2) Der Kunde sichert zu, dass von ihm bereitgestellte Inhalte (Texte, Logos, Bilder, Musik, Marken etc.) frei von Rechten Dritter sind bzw. er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Er stellt den Anbieter insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
(3) Verzögert sich die Leistung durch unterlassene Mitwirkung, hat der Kunde dadurch entstehende Mehrkosten zu tragen; Termine verschieben sich entsprechend.
§ 5 Termine & Fristen
(1) Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
(2) Verbindliche Fristen verlängern sich angemessen bei verspäteter Mitwirkung des Kunden oder bei höherer Gewalt.
§ 6 Vergütung & Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind 50 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung (Anzahlung) und die restlichen 50 % nach Lieferung/Abnahme fällig.
(3) Bei Projekten ab 5.000 € netto kann nach Meilensteinen abgerechnet werden.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (9 Prozentpunkte über Basiszinssatz) zzgl. 40 € Verzugspauschale (§ 288 BGB). Der Anbieter kann laufende Leistungen bis zum Zahlungsausgleich aussetzen.
§ 7 Abnahme (bei Werkleistungen)
(1) Soweit ein abnahmefähiges Werk geschuldet ist (z. B. fertiger Film, Website), erfolgt nach Bereitstellung eine Abnahme.
(2) Der Kunde hat das Ergebnis innerhalb von 7 Tagen zu prüfen und abzunehmen oder konkrete Mängel zu benennen. Erfolgt keine Reaktion, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als abgenommen.
(3) Die Nutzung/Veröffentlichung des Ergebnisses durch den Kunden gilt als Abnahme.
§ 8 Nutzungs- & Verwertungsrechte
(1) Alle Nutzungsrechte an den erstellten Werken verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung beim Anbieter.
(2) Mit vollständiger Zahlung räumt der Anbieter dem Kunden das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck ein. Ein ausschließliches Nutzungsrecht oder eine Übertragung von Bearbeitungsrechten bedarf gesonderter schriftlicher Vereinbarung und ggf. zusätzlicher Vergütung.
(3) Roh-, Projekt- und Quelldateien (z. B. Schnittprojekte, RAW-Material, Quellcode-Arbeitsstände) sind nicht Vertragsgegenstand und werden nur gegen gesonderte Vereinbarung herausgegeben.
(4) Von Dritten lizenzierte Bestandteile (z. B. Stockmusik, Fonts, Plugins) unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen; entsprechende Nutzungsrechte gehen nur im lizenzierten Umfang auf den Kunden über.
§ 9 Eigenwerbung & Referenznennung
(1) Der Anbieter ist berechtigt, die erstellten Arbeiten sowie den Namen/das Logo des Kunden zu Referenz- und Eigenwerbezwecken (Website, Social Media, Portfolio, Pitches) zu nutzen.
(2) Der Kunde kann dem im Einzelfall aus berechtigtem Grund schriftlich widersprechen.
§ 10 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung. Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende fort. § 9 bleibt unberührt.
§ 11 Datenschutz
(1) Die Parteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Es gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters.
(2) Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO (relevant insbesondere für Anhang B).
§ 12 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Die Haftung ist je Schadensfall der Höhe nach auf die Höhe der jeweiligen Auftragssumme begrenzt.
§ 13 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (u. a. Naturereignisse, Streik, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Plattformen/Netzen, Krankheit) entbinden die betroffene Partei für deren Dauer von der Leistungspflicht. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
§ 14 Vertragslaufzeit & Kündigung (Dauerleistungen)
(1) Verträge über laufende Leistungen (z. B. Content-Pakete, Performance-Ads-Betreuung, Bewerberwelle-Retainer) haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten.
(2) Danach verlängern sie sich auf unbestimmte Zeit und sind mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende in Textform kündbar.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 15 Stornierung von Terminen
Sagt der Kunde einen verbindlich vereinbarten Termin (z. B. Drehtag) ab, wird ein Ausfallhonorar fällig:
- bei Absage weniger als 48 Stunden vorher: 50 % des Tageshonorars
- bei Absage weniger als 24 Stunden vorher oder Nichterscheinen: 100 %
Bereits angefallene Fremdkosten (z. B. Locations, Equipment, Reisekosten) sind zusätzlich zu erstatten.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit der Kunde Kaufmann ist – der Sitz des Anbieters.
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Klausel.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Anhang A – Medienproduktion (Video, Foto, Web, Content, Ads)
A.1 Konzeption, Skript und Gestaltung erfolgen auf Basis des Briefings. Freigaben des Kunden in den jeweiligen Phasen gelten als verbindlich; spätere Änderungen abgenommener Phasen werden gesondert vergütet (§ 3 Abs. 3).
A.2 Im Leistungsumfang enthalten sind zwei Korrekturschleifen je Gewerk; weitere Korrekturen nach Aufwand.
A.3 Drehtage umfassen bis zu 10 Stunden inkl. Pausen; Mehrstunden werden anteilig berechnet. Reise-, Übernachtungs- und Locationkosten trägt der Kunde, sofern nicht anders vereinbart.
A.4 Webentwicklung: Hosting, Domains, Wartung und laufende Pflege sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung Vertragsgegenstand. Nach Übergabe/Freischaltung liegt die Verantwortung für Betrieb und Aktualität beim Kunden, soweit kein Wartungsvertrag besteht.
A.5 Performance Ads: Das Mediabudget (Ad-Spend) ist nicht in der Vergütung enthalten und wird vom Kunden getragen bzw. erstattet. Der Anbieter schuldet die fachgerechte Erstellung und Betreuung der Kampagnen, nicht jedoch einen bestimmten Werbeerfolg (Reichweite, Leads, Umsatz, ROAS).
Anhang B – Bewerberwelle / Recruiting-Marketing
B.1 Leistungsgegenstand: Konzeption und Durchführung von Recruiting-/Employer-Branding-Kampagnen zur Gewinnung von Bewerbern (u. a. Creatives, Anzeigenschaltung, Lead-Strecken).
B.2 Kein geschuldeter Erfolg: Die Leistung ist ein Dienstvertrag. Der Anbieter schuldet das fachgerechte Bemühen, nicht eine bestimmte Anzahl an Bewerbern, Einstellungen oder deren Eignung/Qualität. Etwaige Zielwerte sind unverbindliche Prognosen.
B.3 Mediabudget: wie A.5 – wird vom Kunden getragen.
B.4 Bewerberdaten / Datenschutz: Im Rahmen der Kampagnen können personenbezogene Bewerberdaten anfallen. Der Kunde ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Weiterverarbeitung der Bewerberdaten; der Anbieter verarbeitet diese ausschließlich weisungsgebunden auf Grundlage des AVV nach Art. 28 DSGVO (§ 11 Abs. 2). Auswahl, Kommunikation mit Bewerbern und Einstellungsentscheidungen obliegen allein dem Kunden.
B.5 Laufzeit: Es gilt § 14 (Mindestlaufzeit 3 Monate).
Haftungsausschluss
Diese AGB wurden sorgfältig erstellt, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Für die rechtliche Wirksamkeit im Einzelfall übernimmt der Anbieter keine Gewähr.